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   FG Köln, 30.01.2001 - 13 K 6855/00   

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https://dejure.org/2001,15146
FG Köln, 30.01.2001 - 13 K 6855/00 (https://dejure.org/2001,15146)
FG Köln, Entscheidung vom 30.01.2001 - 13 K 6855/00 (https://dejure.org/2001,15146)
FG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 13 K 6855/00 (https://dejure.org/2001,15146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 841
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98

    Erstattungsansprüche: Abtretung aufgrund von Verlustrücktrag

    Auszug aus FG Köln, 30.01.2001 - 13 K 6855/00
    § 10d EStG sei eine eigenständige Korrekturvorschrift neben den Vorschriften der AO (Hinweis auf BFH-Urteil vom 6.6.2000 VII R 104/98, BStBl II 2000, 491).

    Die Regelung ermöglicht es, die Bestandskraft der für die Rücktragsjahre ergangenen Steuerbescheide insoweit zu durchbrechen, als die Steuerschuld durch die Berücksichtigung des Verlustabzugs gemindert wird (vgl. BFH-Urteil vom 6.6.2000 VII R 104/98, BStBl II 2000, 491, und vom 1.9.1998 VIII R 4/97, BFH/NH 1999, 599, m. w. N.).

  • BFH, 25.02.1992 - IX R 41/91

    Keine Rückgängigmachung der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gem. § 7 b EStG

    Auszug aus FG Köln, 30.01.2001 - 13 K 6855/00
    Die zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 13.2.1997 IV R 59/95, BFH/NH 1997, 635 und vom 25.2.1992 IX R 41/91, BStBl II 1992, 621) legt auch das BMF zu Recht in dem Sinne aus, daß ? nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung Wahlrechte grundsätzlich nur noch ausgeübt oder widerrufen werden können, soweit die Steuerfestsetzung nach §§ 129, 164, 165 172 ff. AO oder nach entsprechenden Regelungen in den Einzelsteuergesetzen korrigiert werden können?.
  • BFH, 01.09.1998 - VIII R 4/97

    Schuldzinsenabzug bei Umwidmung eines Darlehens

    Auszug aus FG Köln, 30.01.2001 - 13 K 6855/00
    Die Regelung ermöglicht es, die Bestandskraft der für die Rücktragsjahre ergangenen Steuerbescheide insoweit zu durchbrechen, als die Steuerschuld durch die Berücksichtigung des Verlustabzugs gemindert wird (vgl. BFH-Urteil vom 6.6.2000 VII R 104/98, BStBl II 2000, 491, und vom 1.9.1998 VIII R 4/97, BFH/NH 1999, 599, m. w. N.).
  • BFH, 13.02.1997 - IV R 59/95

    Wahlrechtsausübung bei Sonderabschreibungen

    Auszug aus FG Köln, 30.01.2001 - 13 K 6855/00
    Die zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 13.2.1997 IV R 59/95, BFH/NH 1997, 635 und vom 25.2.1992 IX R 41/91, BStBl II 1992, 621) legt auch das BMF zu Recht in dem Sinne aus, daß ? nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung Wahlrechte grundsätzlich nur noch ausgeübt oder widerrufen werden können, soweit die Steuerfestsetzung nach §§ 129, 164, 165 172 ff. AO oder nach entsprechenden Regelungen in den Einzelsteuergesetzen korrigiert werden können?.
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 72/06

    Änderung und Widerruf des Antrags auf Absehen vom Verlustrücktrag

    cc) Entgegen der Auffassung des FG (so auch Urteil des FG Köln vom 30. Januar 2001 13 K 6855/00, EFG 2001, 841; Zwerger, a.a.O., § 33 KStG a.F., Rz 117) ergibt sich aus § 10d Abs. 1 Sätze 5 und 6 EStG nicht, dass ein Antrag nach § 10d Abs. 1 Satz 7 EStG bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist des Verlustentstehungsjahres jederzeit geändert werden kann.
  • BFH, 14.11.2007 - XI R 46/06

    Aufforderung zum Beitritt betreffend Frist für Widerruf eines Verzichts auf

    Daraufhin erließ das FA einen "Ablehnungsbescheid", gegen den die Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 30. Januar 2001 13 K 6855/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 841) erfolglos Einspruch einlegten.
  • FG Niedersachsen, 25.10.2006 - 3 K 28/06

    Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich des Rücktrages eines Verlustes bis zum

    Hinsichtlich des Zeitraumes, in dem die Steuerpflichtigen einen Antrag auf Berücksichtigung eines Verlustrücktrages stellen können, wird in der Rechtsprechung auf den Eintritt der Festsetzungsverjährung des Steuerbescheids des Verlustentstehungsjahres abgestellt (Urteil des Finanzgericht Köln vom 30. Januar 2001 13 K 6855/00, EFG 2001, 841; Beschluss des BFH vom 10. April 2002 XI B 125/01, BFH/NV 2002, 1278).
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.11.2010 - 1 K 60/10

    (Erstmaliger Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids

    Eine solche ist im Gesetz nicht vorgesehen, wird aber teilweise bei Bestandskraft der Abzugsveranlagung mit Verlustverbrauch angenommen (Schmidt- Heinicke, Kommentar zum EStG, 29. Aufl. 2010, § 10d Rdnr. 28), was hier unproblematisch ist, weil die entsprechende Einkommensteuer 2001 noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, und teilweise bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Verlustentstehungsjahres angenommen (FG Köln, Urt. v. 30. Januar 2001, 13 K 6855/00, EFG 2001, 841), was aber nach Ansicht des Senates zu kurz greift, wenn man über die Regelung des § 181 Abs. 5 AO noch eine erstmalige Festsetzung zulässt, weil dann der von Amts wegen zu berücksichtigende Anspruch auf Verlustfeststellung ohne ausreichende rechtliche Grundlage eingeschränkt würde.
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